Lizenzvereinbarung
LIZENZVEREINBARUNG für die Nutzung der Software „Timelapserobot" der Filmspektakel GmbH
1. Präambel
Die Filmspektakel GmbH mit Sitz in Obere Amtshausgasse 49/2, 1050 Wien, Österreich (im Folgenden „UNTERNEHMEN") bietet die Software „Timelapserobot" an.
Die Lizenzvereinbarung regelt die Vermietung und Nutzung der Software „Timelapserobot" (im Folgenden „SOFTWARE").
Diese Lizenzvereinbarung richtet sich an Personen, die die Leistungen zu beruflichen Zwecken nutzen möchten, also Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz), aber auch an Privatkunden (Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG) (beide zusammen im Folgenden „KUNDEN").
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Dies erfolgt ohne jede Diskriminierungsabsicht. Alle Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
2. Geltungsbereich
Alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem UNTERNEHMEN und dem KUNDEN im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung der SOFTWARE unterliegen dieser Lizenzvereinbarung in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung. Abweichende Bedingungen des KUNDEN gelten nicht, es sei denn, das UNTERNEHMEN hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
Die SOFTWARE enthält proprietäre Softwarekomponenten und Open-Source-Komponenten (im Folgenden „OSS-Komponenten"). Hinsichtlich der OSS-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der OSS-Lizenzgeber. Das UNTERNEHMEN ist hinsichtlich der OSS-Komponenten nicht Vertragspartner des KUNDEN und kann für diese nicht haftbar gemacht werden. Diese Lizenzvereinbarung bezieht sich daher ausschließlich auf die proprietären Softwarekomponenten. „Proprietäre Software" bezeichnet jene Elemente, die vom UNTERNEHMEN entwickelt wurden und deren Quellcode als vertraulich zu qualifizieren ist.
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Englisch oder Deutsch, je nach Wahl des KUNDEN.
Die Lizenzvereinbarung ist dauerhaft auf der Website verfügbar.
3. Verwendung von Open-Source-Komponenten
Die vom UNTERNEHMEN entwickelte und bereitgestellte SOFTWARE enthält Komponenten, die als Open-Source-Software lizenziert sind. Die OSS-Komponenten dürfen nur unter den jeweiligen OSS-Lizenzbedingungen verwendet werden. Die OSS-Komponenten sind in Anhang I aufgeführt. Der Quellcode der OSS-Komponenten (siehe „Readme" in Anhang I), die jeweiligen Lizenztexte, etwaige Urheberrechtsvermerke und deren Haftungsausschlüsse werden dem KUNDEN über den Link in Anhang I zur Verfügung gestellt.
Auf Wunsch des KUNDEN kann der Open-Source-Code auch auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. USB-Stick) übermittelt werden.
Achtung: Hinsichtlich der verwendeten OSS-Komponenten ist nicht das UNTERNEHMEN Vertragspartner des KUNDEN, sondern der jeweilige Open-Source-Lizenzgeber.
Achtung: Das UNTERNEHMEN weist darauf hin, dass mit der Nutzung von OSS-Komponenten Risiken verbunden sind. Als – demonstrative – Beispiele sind zu nennen: Da der Quellcode der OSS-Komponenten öffentlich ist, ist er anfällig für Sicherheitsvorfälle; ferner ist eine dauerhafte Wartung und Nutzung der OSS-Komponenten nicht sichergestellt; Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind weitgehend ausgeschlossen.
4. Nutzungsvoraussetzungen
Der KUNDE ist verpflichtet, im Rahmen der Geschäftsbeziehung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln. Vermutet der KUNDE einen Missbrauch durch Dritte, hat er das UNTERNEHMEN unverzüglich zu informieren.
Der KUNDE unterlässt alle Handlungen, die die technische Leistungserbringung des UNTERNEHMENS gefährden oder beeinträchtigen könnten (einschließlich Cyberangriffe). Ein solches Verhalten wird rechtlich verfolgt.
Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, die für die Nutzung der Dienste erforderliche elektronische Infrastruktur (insbesondere E-Mail-Konto sowie Hard- und Software-Infrastruktur) zu schaffen. Das bedeutet auch, dass der KUNDE über die notwendige Software- und Hardware-Ausstattung zur Nutzung der SOFTWARE verfügt. Das UNTERNEHMEN ist nicht verpflichtet, hierzu Auskünfte oder Beratung zu erteilen.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN, sicherzustellen, dass die SOFTWARE keine Inhalte erfasst, die rechtswidrige Inhalte enthalten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass beim Fotografieren das Datenschutz- und Urheberrecht beachtet wird und keine gewalttätigen oder sittenwidrigen Inhalte fotografiert werden.
5. Angebot und Vertragsabschluss
Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen" (oder eines ähnlichen Buttons) und Eingabe der erforderlichen Daten in die Eingabemaske gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem UNTERNEHMEN ab. Das UNTERNEHMEN ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen, wird aber den Eingang des Angebots bestätigen („Bestelleingangsbestätigung"). Die Annahme des Angebots des KUNDEN und damit der Vertragsabschluss erfolgt durch das UNTERNEHMEN, indem es dem KUNDEN die Erlaubnis zur Nutzung der SOFTWARE erteilt oder das Angebot ausdrücklich annimmt („Vertragsbestätigung") per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass Bestelleingangsbestätigung und Vertragsbestätigung zusammengefasst werden können.
6. Zahlungsmodalitäten
Die auf der Website des UNTERNEHMENS angegebenen Preise verstehen sich in EUR oder US-Dollar. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht enthalten.
Der Inhalt der vereinbarten Leistung ergibt sich aus dem vom KUNDEN gewählten Paket.
Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Beträge.
Zahlungen sind mit Rechnungslegung fällig.
Die Zahlung erfolgt im Voraus für einen Monat. Im Falle eines Abonnements kann das vom KUNDEN genannte Konto automatisch belastet werden.
Das UNTERNEHMEN behält sich vor, die vereinbarten Entgelte einmal jährlich an die Inflation anzupassen. Bezugswert ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website der Statistik Austria veröffentlichte österreichische Verbraucherpreisindex.
7. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Der KUNDE darf die vom UNTERNEHMEN angebotene SOFTWARE nur zum bestimmungsgemäßen Zweck nutzen.
Nach vollständiger Bezahlung aller Entgelte und Auslagen räumt das UNTERNEHMEN dem KUNDEN eine nicht-ausschließliche Lizenz (im Sinne der Werknutzungsbewilligung gemäß § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) zur Nutzung der SOFTWARE ein, die zeitlich auf die Dauer des Abonnements beschränkt ist („Abonnement-Lizenz") sowie örtlich und inhaltlich auf die Zwecke der Geschäftsbeziehung beschränkt ist.
Eine Lizenz berechtigt zur Nutzung nur einer Kamera. Sollen mehrere Kameras genutzt werden, sind mehrere Lizenzen erforderlich.
Unterlizenzierung oder Weiterlizenzierung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des UNTERNEHMENS gestattet.
Das Recht zur Dekompilierung der SOFTWARE ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der KUNDE darf die SOFTWARE ohne Zustimmung des UNTERNEHMENS nicht verändern.
Kennzeichnungen der SOFTWARE, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder Ähnliches, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
Der Quellcode der SOFTWARE wird ausdrücklich nicht geschuldet. Auch ein Support-Service wird nicht geschuldet.
Achtung: Die Nutzung der OSS-Komponenten richtet sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Sämtliche in diesen Lizenzbedingungen getroffenen Nutzungsbeschränkungen und Urheberrechtsbezeichnungen gelten nicht in Bezug auf die OSS-Komponenten.
8. Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
Dieses Rücktrittsrecht gilt nur für private Verbraucher.
Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten oder Dienstleistungen (i) mit ausdrücklicher Zustimmung des KUNDEN, verbunden mit (ii) der Kenntnis des KUNDEN vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitiger Vertragserfüllung und (iii) nach Bereitstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung des Vertrags erfolgt.
Der KUNDE hat das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertrag elektronisch geschlossen wurde. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der KUNDE das UNTERNEHMEN mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Hierfür kann das Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das in Anhang I B des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008847) aufgeführt ist und auch auf der Website des UNTERNEHMENS abgerufen werden kann.
Eine Rücktrittserklärung ist an folgende Adresse zu senden:
Filmspektakel GmbH
Obere Amtshausgasse 49/2
1050 Wien
Österreich
+43 660 150 69 00
office [at] filmspektakel.at
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, dass der KUNDE die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, wird dem KUNDEN eine Empfangsbestätigung über einen solchen Rücktritt übermittelt. Tritt der KUNDE von der Vertragserklärung oder einem bereits geschlossenen Vertrag zurück, erstattet das UNTERNEHMEN alle Zahlungen, die es vom KUNDEN bereits erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem das UNTERNEHMEN die Mitteilung über den Rücktritt von diesem Vertrag erhalten hat. Für die Rückzahlung verwendet das UNTERNEHMEN dasselbe Zahlungsmittel, das der KUNDE bei der ursprünglichen Transaktion verwendet hat.
Hat der KUNDE verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, hat der KUNDE dem UNTERNEHMEN einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass der wesentliche Teil der Leistung des UNTERNEHMENS zeitlich nahe am Vertragsabschluss erbracht wird.
9. Back-ups
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sichert das UNTERNEHMEN keine Daten, die während der Nutzung in der SOFTWARE erzeugt und/oder gespeichert werden.
10. Mitwirkungspflichten
Der KUNDE ist verpflichtet, das UNTERNEHMEN bei der Bereitstellung der SOFTWARE laufend und in angemessenem Umfang zu unterstützen und erforderlichenfalls (Fern-)Zugriff auf die SOFTWARE zu gewähren. Insbesondere hat der KUNDE dem UNTERNEHMEN die notwendigen Informationen, Daten und Beschreibungen zur Verfügung zu stellen und seine Wünsche und Vorstellungen zur Leistungserbringung rechtzeitig und klar mitzuteilen.
Im Falle notwendiger (Sicherheits-)Updates ist der KUNDE verpflichtet, deren Installation durch das UNTERNEHMEN zu dulden.
11. Change Management, Customizing, Upgrades und Updates
Der KUNDE hat das Recht, Änderungen an der SOFTWARE vorzuschlagen (Change Request oder Customizing), wobei das UNTERNEHMEN nicht verpflichtet ist, diese Änderungen umzusetzen.
Die gewünschten Änderungen sind vom KUNDEN möglichst genau in Form eines Lastenhefts zu beschreiben.
Change Requests und Support-Anfragen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Zeit und Aufwand verrechnet.
Achtung: Für Modifikationen und Bearbeitungen der OSS-Komponenten richten sich die Pflichten des UNTERNEHMENS ausschließlich nach den OSS-Lizenzbedingungen.
12. Haftung und Gewährleistung
Maßgeblich für die Beschaffenheit der vom UNTERNEHMEN gelieferten SOFTWARE ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verfügbare Leistungsbeschreibung.
Das UNTERNEHMEN ist berechtigt, Fehler durch wirtschaftlich und technisch zumutbare Umgehungslösungen (Workarounds) zu beheben.
Die Haftung des UNTERNEHMENS für leicht fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen. Die Haftung des UNTERNEHMENS ist der Höhe nach auf den vom KUNDEN bezahlten Auftragswert begrenzt. Das UNTERNEHMEN haftet nicht für entgangenen Gewinn.
Achtung: Hinsichtlich der OSS-Komponenten richten sich Haftung und Gewährleistung ausschließlich nach den Regeln der OSS-Lizenzbedingungen. Diese OSS-Lizenzbedingungen enthalten in der Regel weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen. Das UNTERNEHMEN haftet nicht für die OSS-Komponenten.
13. Datenschutz und Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweils erforderlichen Geschäftspartner ist in dem Umfang zulässig, der für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses und gesetzlicher Pflichten erforderlich ist (Art 6 Abs 1 lit b und lit c DSGVO). Im Übrigen ist das UNTERNEHMEN verpflichtet, über die Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit der gegenständlichen Geschäftsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis zu wahren. Diese Pflichten hinsichtlich des Daten- und Geschäftsgeheimnisses gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus.
Der Quellcode der proprietären Software ist als Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 26b UWG zu qualifizieren und als solches angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen zu unterwerfen.
Das UNTERNEHMEN weist darauf hin, dass Daten des KUNDEN auf Grundlage berechtigter Interessen zu Werbezwecken verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der KUNDE kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
14. Referenzklausel
Das UNTERNEHMEN ist berechtigt, auf die Tatsache der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN durch einen Hinweis auf seiner Website oder sonstigen Geschäftspapieren hinzuweisen. Es ist (ausschließlich) berechtigt, in diesem Zusammenhang das Logo des KUNDEN zu verwenden. Dieses Recht besteht auch über dieses Vertragsverhältnis hinaus.
15. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Innerhalb der ersten 14 Tage kann das Vertragsverhältnis jederzeit beendet werden. Danach ist eine monatliche Kündigung zum jeweiligen Tag des Beginns des entgeltpflichtigen Zeitraums unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Tagen möglich. Zur besseren Veranschaulichung ein Beispiel: Der Vertrag wird am 1.9. geschlossen. Am 15.9. wird die erste Monatsrate im Voraus abgebucht. Das Vertragsverhältnis kann erstmals zum 15.10. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Tagen gekündigt werden.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Dieses Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht, was als vereinbart gilt. Diese Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Bestimmungen seines Aufenthaltslandes gewährt wird (Art 6 Nr 2 Rom-I-Verordnung). Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Kollisionsnormen ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, Österreich. Ist der KUNDE Verbraucher und hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist er in Österreich beschäftigt, kann der KUNDE abweichend davon nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort liegt.
Es wird auf die Möglichkeit der Streitbeilegung über eine Online-Streitbeilegungsplattform hingewiesen (Art 14 Abs 1 S 1 ODR-Verordnung) (https://ec.europa.eu/consumers/odr) sowie über nationale Verbraucherschlichtungsstellen. Das UNTERNEHMEN verpflichtet sich, an solchen Schlichtungsverfahren teilzunehmen, sofern der KUNDE als privater Verbraucher zu qualifizieren ist.
(September 2022)
Anhang I Open Source:
com.squareup.okhttp3:okhttp
com.squareup.okhttp3:logging-interceptor
https://github.com/square/okhttp
com.squareup.moshi:moshi
com.squareup.moshi:moshi-adapters
https://github.com/square/moshi
com.squareup.retrofit2:retrofit
com.squareup.retrofit2:converter-moshi
https://github.com/square/retrofit
org.greenrobot:eventbus
https://github.com/greenrobot/EventBus
org.codejargon.feather:feather
https://github.com/zsoltherpai/feather
org.apache.commons:commons-lang3
https://github.com/apache/commons-lang
com.jakewharton.timber:timber
https://github.com/JakeWharton/timber
joda-time:joda-time
https://github.com/JodaOrg/joda-time